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Geldauflagen / Bußgelder für die DLRG Berlin

Mit der Zuweisung von Geldauflagen unterstützen Sie unmittelbar die Arbeit der größten Wasserrettungsorganisation der Welt.
Unsere Aufgabe ist es, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren – durch Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, Wasserrettungsdienst, Aufklärung und Katastrophenschutz. Jährlich engagieren sich dafür rund 900 ehrenamtliche Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer auf 26 Wasserrettungsstationen in Berlin.

Die DLRG Berlin erhält regelmäßig Zuweisungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Für dieses Vertrauen sind wir sehr dankbar!
Da wir unsere gemeinnützige Arbeit überwiegend durch Spenden und Zuweisungen finanzieren, leisten Geldauflagen und Bußgelder einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer Einsatzfähigkeit, Ausbildung und Ausstattung.

Unsere Landesgeschäftsstelle unterstützt Sie gerne und stellt auf Wunsch vorgedruckte Überweisungsträger mit Aktenzeichen sowie Informationsmaterial über die DLRG zur Verfügung.


Für Geldauflagen und Bußgelder werden keine Zuwendungsbescheinigungen für Zahlungspflichtige ausgestellt.
Der Eingang zugewiesener Geldauflagen wird der zuständigen Stelle unverzüglich bestätigt.

Der DLRG Landesverband Berlin e.V. ist mit Bescheid vom 26. Januar 2026 vom Finanzamt für Körperschaften I, StNr. 27/663/53874 von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit.


Bei Geldauflagen legen Sie bitte folgende Empfängerdaten zugrunde:

DLRG Landesverband Berlin e.V.
Am Pichelssee 20-21
13595 Berlin

Unser Konto für Geldauflagen:

Empfänger: DLRG Landesverband Berlin e.V.
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE87 1009 0000 5273 1050 01

Hinweise für Zahlungspflichtige

Sie haben durch ein Amtsgericht oder eine Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, eine Zahlung an den DLRG Landesverband Berlin e.V. zu leisten? Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich. Die zugewiesenen Geldauflagen helfen uns dabei, unsere gemeinnützigen Aufgaben zu erfüllen.

Bitte überweisen Sie den festgelegten Betrag ausschließlich auf das oben angegebene Konto der DLRG Berlin.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Geben Sie bei der Überweisung unbedingt das gerichtliche Aktenzeichen an, damit Ihre Zahlung korrekt zugeordnet und bestätigt werden kann.
  • Für Geldauflagen und Bußgelder dürfen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.
  • Entscheidungen über Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen können ausschließlich durch das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft getroffen werden.

Kontakt

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: +49 (30) 362 095-50
Telefox: +49 (30) 362 095-99
E-Mail: info(at)berlin.dlrg.de 

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