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Auf Landesverbandsebene kannst du uns mit einer einmaligen oder einer regelmäßigen Spende unterstützen. Dabei gehst du keinerlei Vereinsverpflichtungen ein. Klicke einfach hier, um online Unterstützer zu werden - den Betrag und Rhythmus bestimmst du selbst.
Bei Fragen hilft dir unsere Spenderbetreuung gerne weiter.

Eine reguläre Vereinsmitgliedschaft beantragst du dagegen bitte direkt beim DLRG Bezirk deiner Wahl. Eine Übersicht aller Bezirke der DLRG Berlin findest du hier.

Warum es sich lohnt, Mitglied bei der DLRG zu sein

Als aktives Vereinsmitglied in deinem Bezirk bringst du dich direkt ein: Du leistest ehrenamtlich Hilfe, schließt Freundschaften fürs Leben und erlebst echten Freizeitspaß. Nutze unser großes Angebot an Weiterbildungen, gestalte den Verein aktiv mit und erwerbe wertvolle soziale Kompetenzen.

Ob als aktives Mitglied oder als Förderer: Mit deinem finanziellen Beitrag sicherst du die Lebensrettung. Dieser Beitrag ist für dich besonders attraktiv, da er steuerlich absetzbar und bewusst günstig gestaltet ist.

Weiterführende Informationen & Downloads

Deine Mitgliedschaft bei der DLRG Berlin beantragst du direkt online auf der Website des Bezirks deiner Wahl. Eine Übersicht aller Bezirke findest du hier.

Die Satzung der DLRG Berlin kannst du hier einsehen.
Das "Informationsblatt zur Datenverarbeitung bei Mitgliedschaft" steht hier als Download bereit.

Dein Mitgliedsbeitrag ist als Zuwendung nach § 10 b EStG steuerlich abzugsfähig. Dem Finanzamt genügt dafür in der Regel dein Bankkontoauszug. Sollte dein Finanzamt zusätzlich eine Bestätigung verlangen, kannst du dir das Bestätigungsschreiben hier herunterladen.

Bitte beachte den Aufschlag bei Zahlung per Überweisung oder Barzahlung. Weitere Informationen zu den Mitgliedbeiträgen findest du weiter unten. Ein SEPA-Lastschriftmandat kannst du dir hier herunterladen. Bitte sende dieses ausgefüllt und unterzeichnet an deinen DLRG Bezirk zurück.

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2026

 
BeitragsklasseJahresbeitrag
Ermäßigte63,00 €
Erwachsene80,00 €
Familien160,00 €
Vereine250,00 €
Firmen625,00 €

Bei Zahlung per Überweisung oder Barzahlung gilt ein Aufschlag i.H.v. 10,00 € pro Mitgliedschaft (bei Ermäßigte / Erwachsene / Familie).

Ein SEPA-Lastschriftmandat kannst du hier herunterladen. Bitte sende dieses ausgefüllt und unterzeichnet an deinen DLRG Bezirk zurück.


Beitragsgruppendefinition:

  1. Kinder, Jugendliche, Mitglieder bis zum 27. Lebensjahr, die sich in Ausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ etc.) leisten, sowie Empfänger von Bürgergeld (bzw. der Nachfolgeregelung) zahlen den ermäßigten Beitrag.
  2. Als Familie gilt eine Personengruppe, die mindestens aus einem Elternteil und mindestens einem Kind bzw. Jugendlichen (entsprechend Punkt 1) besteht und die in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Der Antrag für eine Ermäßigung ist unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen (Schülerausweis, Studentenausweis, Ausbildungsvertrag, Freiwilligenausweis, Bürgergeldbescheid etc.) bis 30. November des Vorjahres zu stellen.

Ein Ausblick auf die Folgejahre

 
BeitragsklasseJahresbeitrag
2028203020322034
Ermäßigte66,00 €69,00 €72,00 €75,00 €
Erwachsene83,00 €86,00 €90,00 €94,00 €
Familien166,00 €172,00 €180,00 €188,00 €
Vereine260,00 €270,00 €281,00 €292,00 €
Firmen650,00 €676,00 €703,00 €731,00 €

Bei Zahlung per Überweisung oder Barzahlung gilt ein Aufschlag i.H.v. 10,00 € pro Mitgliedschaft (bei Ermäßigte / Erwachsene / Familie).


Beitragsgruppendefinition:

  1. Kinder, Jugendliche, Mitglieder bis zum 27. Lebensjahr, die sich in Ausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ etc.) leisten, sowie Empfänger von Bürgergeld (bzw. der Nachfolgeregelung) zahlen den ermäßigten Beitrag.
  2. Als Familie gilt eine Personengruppe, die mindestens aus einem Elternteil und mindestens einem Kind bzw. Jugendlichen (entsprechend Punkt 1) besteht und die in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Der Antrag für eine Ermäßigung ist unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen (Schülerausweis, Studentenausweis, Ausbildungsvertrag, Freiwilligenausweis, Bürgergeldbescheid etc.) bis 30. November des Vorjahres zu stellen.

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