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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Berlin e.V. findest du hier .
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Nachdem Kräfte des Betreuungsdienstes der DLRG bereits am vergangenen Osterwochenende im Berliner Bezirk Lichtenberg FFP2 Masken an Leistungsempfänger verteilt hatten, wurden an diesem Samstag auch in Spandau Masken ausgegeben.
Herr Bezirksstadtrat Hanke erklärt dazu:
„Ich habe mich sehr gefreut, als die DLRG mit dem Angebot an mich herangetreten ist, an mehreren Stellen im Bezirk Masken zu verteilen. Auch wenn wir unsere eigenen Standorte haben, ergibt sich dadurch eine viel größere Breitenwirkung und wir bringen die Masken zu den Menschen. Es freut mich auch, dass die DLRG die Verteilung mit ehrenamtlichen Kräften durchführt. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig ehrenamtliches Engagement für ein funktionierendes Gemeinwesen ist.“
Insgesamt haben an sechs Standorten verteilt über das Spandauer "Stadtgebiet" 17 ehrenamtliche Katastrophenschutzhelfer/-innen der DLRG rund 15.000 FFP2-Masken an berechtigte Mitbürger/-innen ausgegeben.
Für die Helfer/-innenverpflegung sorgten spontan einige Helferinnen der örtlichen Spandauer DLRG-Gliederung.
Du möchtest dich bei der DLRG ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagieren: Weitere Informationen zu den Katastrophenschutzeinheiten der DLRG-Berlin findest du hier.
Hinweise des Bezirksamtes Spandau:
Die aktuelle Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats schreibt seit Mittwoch, 31. März 2021, das Tragen der FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im Einzelhandel und in kulturellen Einrichtungen vor. Überall dort ist es nicht mehr erlaubt, einen Mund-Nasen-Schutz aus Stoff oder die sogenannten OP-Masken zu tragen.
Zum Kreis der Berechtigten gehören bei der Verteilaktion alle, die Anspruch auf einen BerlinPass haben. Das sind Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und von Wohngeld, außerdem die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft von leistungsempfangenden Personen. Darüber hinaus haben Empfängerinnen und Empfänger des Kinderzuschlags, von BaFöG-Leistungen sowie von stationären Hilfen Anspruch auf die kostenlosen FFP2-Masken. Als Nachweis der Berechtigung gelten der BerlinPass oder ein aktueller Leistungsbescheid. Es gibt pro Person nur eine begrenzte Anzahl an Masken.
Darüber hinaus können die Berechtigte mit einem Nachweis ihre FFP2-Masken auch in den folgenden Einrichtungen abholen:
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