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Anmeldeverfahren / Lehrgangsbedingungen

Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich.
Voraussetzung für die Anmeldung ist die Angabe der Gliederung.

1. Anmeldeadresse

DLRG LV Berlin
- Ausbildungsabteilung -
Am Pichelssee 20-21
13595 Berlin
Fax: 030 /36 20 95-99
E-Mail:ausbildung@berlin.dlrg.de

Für Fragen stehen die Mitglieder des Ausbildungsteams gern zur Verfügung.
Da auch das Ausbildungsteam ehrenamtlich arbeitet bitten wir von zusätzlichen Rückfragen betreffend abgegebener Anmeldungen abzusehen.
Die Beantwortung von Anfragen erfolgt nicht zwingend sofort.
Rechnen sie bitte eventuell mit Bearbeitungszeiten von 3-4 Tagen!

2.Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an Lehrgängen ist teilweise an die Erfüllung der in der Ausschreibung bezeichneten Voraussetzungen gebunden.
Der Nachweis darüber ist als Kopie der Anmeldung beizufügen und ggf. auf Anforderung zum Lehrgang im Original mitzubringen.
Sind die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen, wird eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt.
Stornokosten können entstehen und sind vom angemeldeten Interessenten zu tragen.
Kann der Teilnehmer angeforderte Originalnachweise zum Lehrgangsbeginn nicht vorlegen, wird der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung des Landesverbandes die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den späteren Nachweis der Voraussetzung knüpfen.
Auch kann der Lehrgangsleiter die Teilnahme an dem Lehrgang verwehren.
Eine gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
Je Gliederung der DLRG können bei Verfügbarkeit maximal 2 Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem Lehrgang zugelassen werden.
Weitere Personen aus dieser Gliederung werden in eine Warteliste aufgenommen. Zum Meldeschluss ist - bei freien Lehrgangsplätzen - die Zulassung weiterer Personen über 2 Teilnehmer hinaus entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste möglich.
Das Lehrgangsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder des Landesverbandes Berlin.
Die Mitgliedschaft in einem Bezirk der DLRG LV Berlin ist auf Aufforderung nachzuweisen.
Mitglieder anderer Gliederungen haben teilweise eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.
Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen vorbehalten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

3.Teilnehmerbeitrag

Der Teilnehmerbeitrag wird grundsätzlich den Bezirken über die Bezirksverrechnungskonten berechnet.
Für andere Interessenten (auch Mitglieder anderer DLRG Gliederungen) gilt grundsätzlich eine Seminargebühr von 20 €, sofern im Ausbildungsprogramm nichts anderes vermerkt ist.
Diese Seminargebühr ist bis spätestens zum Meldeschluss des jeweiligen Seminars unter Angabe der Seminarnummer und der Teilnehmerpersonalien auf das Konto 527 310 5001 bei der Berliner Volksbank (BLZ 100 900 00) zu überweisen.

4.Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss.
Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Sollte die jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl bis zum Meldeschluss nicht erreicht werden, wird der Lehrgang abgesagt und die angemeldeten Teilnehmer darüber informiert.

5.Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Eine Stornierung der Anmeldung teilen der Angemeldete selbst oder die entsendende Gliederung schriftlich mit.
Sie ist bis zum Meldeschluss kostenfrei.
Danach kann der Teilnehmerbeitrag als Bearbeitungsgebühr berechnet werden.

6.Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine, Referenten oder den Lehrgangsort zu ändern.
Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden.
Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

7.Lehrgangsablauf

Der Lehrgang findet in den in der Beschreibung angegebenen Zeiten statt. Wenn hiervon abgewichen wird, werden die Teilnehmer entsprechend informiert.
Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen werden, sofern nicht darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen, für den Lehrgang zur Verfügung gestellt.
Sofern es sich um einen Lehrgang mit Übernachtung handelt, erfolgt die Unterbringung grundsätzlich im F-Deck des Siegfried-John-Hauses. Hierbei handelt es sich um 4 bzw. 6 Bett-Räume.
Eine Unterbringung in den diesen Räumen ist grundsätzlich auf eigene Kosten möglich.
Eine Verpflegung erfolgt grundsätzlich nicht.

8.Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer am gesamten Lehrgang erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Landesverband, zu bescheinigen.
Bei nur teilweiser Anwesenheit wird die Teilnehmergebühr auch nicht teilweise erstattet.

09.Fahrtkostenzuschuss

Ein Fahrtkostenzuschuss wird nicht gezahlt.

10. Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können.
Diese Aufnahmen dienen der internen Fortbildung sowie ggf. der Darstellung der Lehrgänge in den Medien.
Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung.
Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben.
Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Für andere Verwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

11. Kleidung während des Trainings- und Ausbildungsbetriebes

Während der theoretischen Trainings- und Ausbildungssequenzen (der Lerneinheiten) tragen Ausbilder/Trainer des Landesverbandes Berlin DLRG-Kleidung (rot/gelb), sobald geschlossene Räume verlassen werden und der Lehrgang erkennbar als Gruppe auftritt.

Während des Trainings- und Ausbildungsbetriebes des Landesverbandes im Wasser und in dessen Nähe tragen Frauen und nicht-binäre Personen mit weiblichen sekundären Geschlechtsmerkmalen (weiblicher Brust) aus Sicherheitsgründen – ggf. ungeachtet anderslautender Regelungen der Badbetreiber -  einen einteiligen, enganliegenden hoch geschlossenen Badeanzug. Männliche Teilnehmer tragen aus den vorgenannten Gründen eine enganliegende Badehose. Auch für die zu tragende Badekleidung gelten die DLRG-Farben rot/gelb.

Berlin im August 2023

Detlef Biedermann
Hans-Ulrich Klatt
(Leitung Ausbildung)

Die Teilnahmebedingung können hier als pdf herunter geladen werden.

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