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Voraussetzungen für den

Bootsführerscheinlehrgang

Der DLRG-Bootsführerschein kann nur erworben werden, wenn die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und durch entsprechende Nachweise belegt sind.

Die Vorlage der Unterlagen wird vom Referat Bootswesen zum Lehrgangsbeginn erwartet, weil Sie teilweise Zulassungsvoraussetzung sind, ohne die eine Teilnahme am Lehrgang nach der Prüfungsordnung 5 der DLRG nicht möglich ist.

Bei der Beschaffung interner Qualifikationsnachweise (bspw. ATN) sind die Leiter Einsatz der Bezirke behilflich.

Wir wollen insgesamt den erforderlichen Verwaltungsaufwand für die Teilnehmer so gering wie möglich halten. Die Unterlagen sind bitte vollständig bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn als Scan/Foto an die Adresse boot(at)berlin.dlrg.de zu senden.

Für die Teilnahme an der Fortbildung DLRG-Bootsführerschein B sind in der Regel - mit Ausnahme des Fahrstundennachweises, die gleichen Nachweise erforderlich.

Vorlagetermin: entfällt

Hinweis: In der Regel ist die Mitgliedschaft durch die Zulassungsbestätigung der entsendenden Gliederung bereits erfolgt.

Qualifikationsnummer: .401/... und

Qualifikationsnummer: .402/... und

Qualifikationsnummer: .404/... oder

Qualifikationsnummer: .411/...

Es ist die ATN "Wasserretter" bzw. die ATN´s für die Basisausbildung sowie die Aufbaumodule im Original vorzulegen.

Hinweis: Es genügen nicht die ATN´s des zentralen Teils (Einsatzlehre und Organisation) der FA WRD, die vom LV durchgeführt wurde! Diese beiden ATN´s bilden zusammen mit der bezirklichen Ausbildung lediglich die Voraussetzungen zur Ausstellung der ATN FA WRD.

Die Lehrgänge müssen zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen sein.

Durch die Änderungen der PO4 ist die Qualifikation "Wasserretter" (411) nicht mehr verpflichtend.

Allerdings müssen dann die Qualifikationen

  • 401 (Basisausbildung),
  • 402 (Aufbaumodul "Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung des Wasserflächen") und
  • 404 (Aufbaumodul "Einsatz in Küstengewässern")

mit ATN nachgewiesen werden.

Abgabetermin: spätestens vier Wochen nach Lehrgangsbeginn

Es ist das Originalformular mit Arztstempel vorzulegen.

Das aktuelle Formular ist im Internet Service Center (ISC) zu finden in der App "Dokumente" (Boot -> 05 Formulare -> Formulare_fuer_Bootsführeranwärter).

Für den Zugang zum ISC ist ein DLRG-Account erforderlich, der kostenlos [hier] beantragt werden kann.

Ein "G31-Untersuchungsnachweis" kann nicht anerkannt werden, da bei dieser Untersuchung keine Farbunterscheidungsuntersuchung enthalten ist.

Es ist nicht erforderlich Fachärzte zur Beurteilung der einzelnen Fachrichtungen aufzusuchen! Sportärzte können diese Untersuchung auch durchführen. Die Untersuchung kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden! Die Untersuchung kostet je nach Arzt zwischen 15,- € und 30,- €. Unter Umständen kann der Bezirkssportarzt eine solche Untersuchung durchführen.

Hier findet Ihr eine Liste von Ärzten, die eine solche Untersuchung anbieten. Die Liste ist lediglich als Angebot zu verstehen; sie hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.

Für Studenten der Technischen Universität Berlin besteht unter Umständen eine weitere kostengünstige Untersuchungsmöglichkeit.

Bitte die jeweiligen Hinweise lesen und beachten!

Liegen die ärztlichen Voraussetzungen nicht vor, ist die Fortsetzung der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen!

 

Qualifikationsnummer: .152/... (Gold: .153/...)

Es ist der Deutsche Rettungsschwimmpass im Original vorzulegen.

Hinweis: Gültigkeit am Tag der Prüfung, alternativ kann auch das DRSA-Gold vorgelegt werden.

Hinweis: Es ist ein (am Tag der Prüfung noch) gültiges amtliches Personaldokument im Original vorzulegen, aus dem das Geburtsdatum des Anwärters zu entnehmen ist. Die Ausführungsbestimmungen der Prüfungsordnung zur Nummer 5.1.1.1, 1. Absatz finden bei Bedarf Anwendung. Bitte bei Bedarf rechtzeitig ein neues Ausweisdokument beantragen.

Die Vorlage einer ATN ist nicht mehr erforderlich.

Vorlagetermin: am Tag der Überprüfung

Der Nachweis wird bereits zum Termin der Überprüfungsfahrt vorgelegt und enthält oft bereits die vollständige Anzahl der erforderlichen Fahrstunden.

Sofern die Anzahl der Fahrstunden noch nicht vollständig zum Zeitpunkt der Überprüfung nachgewiesen werden konnte, haben die Ausbilder/Prüfer, die die Überprüfung durchgeführt haben, den Anwärter darauf hingewiesen, dass der Nachweis am ersten Lehrgangstag zu erbringen.

Die Fahrstunden sind durch ein "personalisiertes" Bootstagebuch *(Bestellnummer 23408304 in der Materialstelle) nachzuweisen.

(* Das Bootstagebuch ist mit einem Deckblatt zu versehen. Das Deckblatt ist am Anfang des Bootstagbuch einzukleben.)

Hinweis: Die 15 Fahrstunden, die anerkannt werden, dürfen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Anerkannt werden nur Zeiten, in denen der Führerschein-Anwärter das Boot tatsächlich selbst gefahren hat. Die Bescheinigung darf nur durch DLRG-Bootsführer vorgenommen worden sein.

Durch die Vorlage des Fahrstundennachweises wird gleichzeitig belegt, dass der Anwärter / die Anwärterin mindestens ein Jahr im aktiven Bootsdienst gewesen ist.

Qualifikationsnummer: .421/...

Hinweis: Das Referat Bootswesen empfiehlt die Teilnahme an einem Lehrgang "Führungslehre". Diese Qualifikation kann nicht mehr während des Lehrgangs im LV Berlin erworben werden, da der Lehrgang "Führungslehre" in der Regel nur im Herbst statt findet. Eine Lehrgangsausschreibung ist auf den Lehrgangsseiten der Landesakademie zu suchen.

Hinweis:

Für die Ausstellung des DLRG-Bootsführerschein A (Binnen) ein aktuelles digitales biometrisches Paßbild einzureichen. Es ist zu senden an boot@berlin.dlrg.de.

Die Datei ist wie folgt zu benennen: name_vorname_Geburtsdatum.jpg (Beispiel: Mustermann_Erika_19980220.jpg)

Wir raten davon ab, die Bilder mit SmartPhone-Apps zu erstellen. Die erfordelrichen biometrischen Vorgaben sind nur schwer einzuhalten. Bei einem Passbild-Fotografen gibt es in der Regel ein digitales Bild kostenfrei dazu.

Das digitale biometrische Passbild muss den amtlichen Vorgaben entsprechen.

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