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BEDINGUNGEN für die Nutzung des TAUCHTURM BERLIN (Tauch-Simulation)

Betreiber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft – Landesverband Berlin e.V. (DLRG)

01 Die Entscheidungen unserer Druckkammer-Fahrer (DKF), die erfahrene und besonders geschulte Mitarbeiter der DLRG sind, dienen dem sicheren und ruhigen Ablauf aller Tauchgänge und sind für jeden Taucher bindend.

02 Das Mindestalter für die Nutzung des TAUCHTURM BERLIN zur Tauch-Simulation beträgt 14 Jahre. Taucher zwischen 14 und 16 Jahren dürfen nicht tiefer als 30 m, ältere Taucher nicht tiefer als 50 m simuliert tauchen. Beim Abtauchen (auf maximal 42 m) befinden sich die Taucher in der Turmkammer (im Trockenbereich). Während des Austauchens sind die Taucher im Wasser, die Köpfe sind über der Wasseroberfläche. In der Dekompressionsphase soll die Luft grundsätzlich weiterhin über den eigenen Atemregler geatmet werden.
Für den eigentlichen Tauchgang nutzen die Taucher (mindestens drei, höchstens sechs Personen je Tauchgang) den konstant 8 m tiefen, durchgehend beleuchteten Nassbereich zwischen Arbeits- und Turmkammer.

03 Alle Taucher legen zu Beginn der deutschsprachigen Einweisung für den geplanten Tauchgang (Briefing) den DKF eine gültige ärztliche Tauchtauglichkeits-Bescheinigung nach GTÜM-Richtlinien und den schriftlichen Nachweis über den aktuellen Leistungsstand/Taucher-Logbuch (siehe Punkt 05) vor. Die ärztliche Bescheinigung, darf bei Tauchern die jünger als 18 Jahre und älter als 40 Jahre sind nicht älter als ein Jahr, anderenfalls nicht älter als drei Jahre sein. Taucher, die diese Bedingung nicht erfüllen, dürfen an keinem Tauchgang teilnehmen! Die DKF haben insoweit auch keinen Ermessensspielraum! 

04 Zu Beginn der Einweisung werden die DKF nach dem aktuellen körperlichen und seelischen Befinden der Taucher fragen. Beeinträchtigungen gleich welcher Art und die Einnahme von (auch ärztlich verordneten) Medikamenten müssen den DKF spätestens nach der Einweisung - ggf. unter vier Augen - vor Beginn des Tauchgangs mitgeteilt werden. Taucher unter Einfluss von Alkohol, Drogen sowie beruhigenden oder stimulierenden Medikamenten oder Schleimhaut abschwellenden Präparaten sind von den Tauchgängen auszuschließen.

05 Taucher ohne abgeschlossene Tauchausbildung dürfen im Tauchturm grundsätzlich nur ohne Druck (8 m Wassertiefe) tauchen. Ausbildungstauchgänge in Begleitung eines Tauchausbildungsberechtigten sind bis 20 m Tiefe mit Druck zugelassen. Alle Anderen dürfen bis maximal 50 m simulierte Tiefe mit Druck tauchen. Sofern eine Gruppe ausschließlich aus ungeübten Tauchern (weniger als 10 Tauchgänge über 10 m Wassertiefe) besteht, kann nach Ermessen der verantwortlichen DKF die Tauchtiefe reduziert werden.

06 Die Taucher beachten eigenverantwortlich die allgemein gültigen Tauchregeln (z. B. ausreichende Flüssigkeitszufuhr vor und nach dem Tauchgang). Der letzte Tauchgang vor der Nutzung der Tauchturmanlage muss vor wenigstens 12 Stunden beendet worden sein. Innerhalb von 24 Stunden können maximal 2 Tauchgänge auf 50 m absolviert werden, wenn zwischen den Tauchgängen mindestens 12 Stunden Oberflächenpause eingehalten werden. Nach einem 50 m-Tauchgang besteht ein generelles Flugverbot für 36 Stunden.
Als Atemgas darf ausschließlich Druckluft nach DIN EN 12021 („Druckluft für Atemschutzgeräte“, 21% Sauerstoff) verwendet werden, welches aus einem autonomen Leichttauchgerät geatmet wird.

07 Der Vertragspartner stellt sicher, dass die Taucher während der Einweisung und bei jedem Tauchgang von fachlich kompetenten Übersetzern begleitet werden, falls Taucher nicht zweifelsfrei ausreichend deutsch sprechen und verstehen.

08 Ob ein Taucher aus einem der vorgenannten Gründe vom Tauchen ausgeschlossen werden muss, entscheiden die DKF, ggf. in Absprache mit dem zuständigen Taucher-Arzt.

09 Sollte ein Taucher beim Abtauchen Probleme mit dem Druckausgleich oder anderer Art haben, so wird spätestens nach der dritten Unterbrechung des Tauchganges der Taucher ausgeschleust. Der betroffene Taucher darf an diesem Tag keinen weiteren Tauchgang unternehmen.

10 Die DKF werden vereinbarte Tauchprofile ändern, wenn die Sicherheit der Tauchgruppe oder deren Interesse (alle sollen alternativ einen flacheren, aber „Nassen Tauchgang" erleben) dies notwendig bzw. sinnvoll erscheinen lässt. Während der Einweisung wird dies besprochen werden. Tauchprofil und Verlauf jedes Tauchgangs werden mit Druckschreiber und Video-Aufzeichnung dokumentiert.

11 Unmittelbar vor und nach jedem simulierten Tauchgang - und nochmals nach weiteren 30 Minuten - werden sich die DKF mit einem kombinierten Konzentrations- und Koordinationstest vom unauffälligen Befinden der Taucher überzeugen. Die Taucher halten sich während dieses Zeitraums im unmittelbaren Tauchturm-Bereich auf.

12 Erweiterte Tauchprofile mit ausgedehnten Dekompressions-Pausen und erprobte Sicherheitsvorkehrungen lassen gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Tauchgängen im TAUCHTURM BERLIN grundsätzlich nicht erwarten. Vorsorglich weisen wir jedoch auf das mit jedem Tauchgang verbundene und jedem Taucher bekannte „persönliche Restrisiko" hin. Der Betreiber sowie die DKF können insoweit für Schäden gleich welcher Art nicht haftbar gemacht werden.

13 Zunächst nicht erkannte gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einem Tauchgang müssen den DKF und - nach Verlassen des DLRG-Hauses - der BLFS der DLRG, Tel. 030/362 095-0, unverzüglich mitgeteilt werden.

14 Tauchflaschen ohne Bodenschutz, Flossen und Messer dürfen nicht in den Tauchturm eingebracht werden. Die Nutzung von Tariergewichten ist nur in Absprache mit den DKF gestattet. Atemregler und Flaschen mit und ohne Tragegestell werden auf vorherige Anfrage vermietet.

15 Für sämtliche Schäden und Beeinträchtigungen der Benutzer oder Ihrer Ausrüstungsgegenstände, die im Zusammenhang mit Tauchgängen im Tauchturm Berlin stehen, haftet der Betreiber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

16 Diese Bedingungen sind Bestandteil des Nutzungs-Vertrags mit der DLRG.Der Vertragspartner unterrichtet seine Taucher rechtzeitig - schon während der Veranstaltungsplanung - über deren Inhalt und Einhaltung.

Stand: 06.11.2017

Anfragen und Informationen

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Landesverband Berlin e.V.
Tauchturm Berlin
Bundeslehr- und Forschungsstätte (BLFS)
Am Pichelssee 20- 21
13595 Berlin-Spandau

E-Mail: tauchturm(at)berlin.dlrg.de 
Tel: 030 / 362 095 - 40 oder 50
Fax: 030 / 362 095 - 99 

 

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