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Landesverbandsrat

Der Landesverbandsrat unterstützt und berät den Vorstand in allen Fragen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht der Entscheidung der Hauptversammlung unterliegen. Er kann insoweit Beschlüsse fassen, die den Vorstand binden.

Der Landesverbandsrat erläßt

  • Ausführungsbestimmungen,
  • Ordnungen,
  • Bestimmungen über die Betriebs- und Rechnungsführung.

Der Landesverbandsrat hat über alle Ausgaben von mehr als fünftausend Euro im Einzelfall zu befinden. Für Ausgaben durch den Landesverbandsvorstand gilt dies bei einem Betrag von mehr als fünfundzwanzigtausend Euro.

Der Landesverbandsrat ist berechtigt, Berichte vom Landesverbandsvorstand und von anderen Gremien anzufordern.

Der Landesverbandsrat der DLRG - LV Berlin besteht aus:

Der Landesverbandsrat kann Beisitzer berufen, die an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

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